Gasanbietervergleich Bundesweit - Bundesweit Gasanbietervergleich

Diese Webseite bietet Ihnen die Gelegenheit, mit Hilfe des GasPreisRechner, einen billigeren Versorger in Ihrem Bundesland zu finden. Haben Sie sich für einen Gas-Versorger entschieden, so ist ein Wechsel kostenlos und einfach. Viele Gas-Versorger bieten Ihnen heute bereits die Gelegenheit, online den Tarif-Wechsel einzuleiten. Hierfür füllen Sie einfach das Formular aus und senden dieses zurück. Zudem können Sie sich von den einzelnen Energie-Versorgern weitere Infos anfordern, die Ihnen entweder per Post oder per eMail zugestellt werden - ganz wie Sie es wünschen. Gasanbietervergleich Bundesweit · Jetzt Sparen Sie bis zu 600.- EURO jährlich an Energiekosten · Bundesweit Gasanbietervergleich

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Gasanbietervergleich Bundesweit · einfach und unkompliziert

  • Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie Ihren jährlichen Gasverbrauch.
  • Wählen Sie einen günstigen Gas-Versorger und klicken Sie auf "Zum Antrag".
  • Markieren Sie "Tarifwechsel online beantragen" und klicken Sie auf "Weiter".
  • Füllen Sie Ihre Adress-Angaben aus und klicken Sie auf "Weiter".
  • Füllen Sie die Angaben zu Ihrem bisherigen Gas-Anbieter aus (die Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Gas-Rechnung) und klicken Sie auf "Weiter".
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und klicken Sie auf "Jetzt abschicken".
  • Fertig, alles weitere erledigt der von Ihnen gewählte Gas-Versorger

Fragen & Antworten zum Stom-Anbieter Wechsel

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um einen Gas-Anbieter-Wechsel

Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Energieversorger?

  • Der Wechsel zu einem anderen Gasversorger ist für Sie als Verbraucher absolut kostenlos.

Muss ich bei meinem alten Gas-Anbieter selbst kündigen?

  • Nein, im Gegenteil. Die Kündigung sollten Sie lieber Ihrem neuen Energieversorger überlassen, denn dieser kann genau abschätzen zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel realisierbar ist. In der Regel wird die Kündigung zum nächstmöglichen Termin vorgenommen. Auf Ihrem Wechselauftrag können Sie einen Vermerk machen, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.

Mit welchen Änderungen muss ich durch den Wechsel rechnen?

  • Für Sie als Verbraucher ändert sich nur sehr wenig. Lediglich die Gasrechnung geht Ihnen nun vom neuen Gasanbieter zu und an diesen zahlen Sie auch die Abschläge.
  • Für die Wartung Ihres Gaszuganges ist weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Auch am Gaszähler selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Das örtliche Gasnetz versorgt Sie weiterhin zuverlässig mit Ihrem Gas, denn der neue Anbieter speist den Gas, den Sie verbrauchen, in das örtliche Gasnetz ein und zahlt hierfür ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den örtlichen Netzbetreiber.
  • Sie werden immer mit Gas beliefert, da es eine gesetzliche Regelung gibt, welches den örtlichen Versorger dazu verpflichtet.

Was passiert nach Insolvenz oder Konkurs des Gas-Anbieters?

  • Auch in diesen Fällen brauchen Sie keine Angst haben, dass Sie keinen Gas haben. Der örtliche Energie-Versorger ist vom Gesetz her verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen, wenn Ihr neuer Gas-Anbieter seine Leistungen einstellt, zum Beispiel im Insolvenzfall. Sie brauchen also in keinem Fall Sorge haben, dass Sie einmal ohne Gas dastehen!

Wie nehme ich einen Wechsel des Gasanbieters vor?

  • Nichts ist einfacher als den Energie-Versorger zu wechseln. Und vor allem entstehen für Sie hierdurch keine Risiken, denn die Gasversorgung ist durch gesetzliche Grundlagen immer sichergestellt. Sie füllen einfach den entsprechenden Wechselantrag aus und unterschreiben diesen. Dann senden Sie diesen an den neuen Gasversorger . Nun brauchen Sie nur noch ein wenig Geduld und der Wechsel wird automatisch vorgenommen. Auch die Kündigung bei Ihrem alten Versorger übernimmt der neue Anbieter.

Mit welcher Wartezeit habe ich zu rechnen bei einem Wechsel?

  • Die Umstellung auf den neuen Anbieter erfolgt auf Grund der gesetzlich festgelegten Fristen etwa sechs bis acht Wochen nachdem Sie den Wechselantrag gestellt haben. Allerdings spielen hierbei auch die Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Gas-Versorger haben eine entscheidende Rolle. Hierdurch kann sich der Anbieterwechsel unter Umständen ein wenig verzögern.

Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter?

  • Für Sie als Verbraucher ist der Wechsel kostenlos. Durch einen Wechsel können Sie nur deutlich Gaskosten einsparen!

Was muss ich beachten, wenn ich den Wechselantrag ausfülle?

  • Der Anbieterwechsel kann nur vorgenommen werden, wenn Sie den Vertrag vollständig und richtig ausfüllen. Neben Ihren persönlichen Angaben benötigt der neue Gas-Anbieter auch andere Informationen, die Sie anzugeben haben. Besonders wichtig ist der Name des bisherigen Gas-Versorger s, Ihre Konsumentnummer, die Nummer ihres Gaszählers und der Zählerstand. Wenn Sie die Umstellung zu einem bestimmten Termin wünschen, sollten Sie diesen angeben. Andernfalls erfolgt die Umstellung so schnell wie möglich. In der Regel finden Sie alle benötigten Angaben auf der letzten Rechnung Ihres alten Anbieters.

Kann ich auch als Mieter einen Wechsel des Energie-Versorgers vornehmen?

  • Auch als Mieter steht es Ihnen frei den Energieversorger selbst zu wählen. Bekommen Sie die Rechnung des Gas-Anbieters persönlich, so brauchen Sie Ihren Vermieter noch nicht einmal hierüber informieren. Erhält Ihr Vermieter allerdings die Rechnung und Sie zahlen die monatlichen Abschläge mit der Miete an ihn, so müssen Sie ihn auch entsprechend informieren, dass sie einen Gas-Anbieterwechsel vornehmen.

Werden die bereits gezahlten Abschläge erstattet?

  • Sie bekommen von Ihrem alten Gas-Versorger eine detaillierte Schlussabrechnung. Aus dieser können Sie Ihren Verbrauch bis zur Umstellung entnehmen und die geleisteten Abschlagszahlungen. Sollten Sie demnach zu viel an Ihren bisherigen Gas-Versorger gezahlt haben, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.

Ist der Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?

  • Nein, leider ist in diesen Fällen zur Zeit noch kein Anbieterwechsel möglich. Dies liegt in erster Linie darin, dass nur der örtliche Energieversorger auch einen Nachtstromtarif anbieten kann. Zudem muss hierbei in der Regel ein Zweittarifzähler eingebaut werden. Der neue Anbieter würde zwischen Tag- und Nachtstrom nicht mehr unterscheiden und dies würde für Sie bedeuten, dass Sie rund um die Uhr den vertraglich festgesetzten Preis entrichten. Sie würden demnach deutlich mehr für Ihren Gas zahlen als bei Ihrem örtlichen Anbieter, der zwischen Tag- und Nachtstrom unterscheidet.

Sollte ich meinen Zählerstand notieren?

  • Grundsätzlich sollten Sie immer bei einem Umzug, vor einer Preiserhöhung oder auch am Wechseltag, den Sie von Ihrem neuen Gas-Anbieter mitgeteilt bekommen, den Zählerstand notieren und diesen entsprechend an den Anbieter weiterleiten. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass eine taggenaue Abrechnung erfolgt.

So finden Sie einen billigeren Energieversorger

  • 1. Schritt

    Geben Sie Ihre PLZ und den geschätzten Gas-Verbrauch ein.
    Wohnung 50 m²: ca. 600 m³
    Wohnung 100 m²: ca. 1.200 m³
    Reihenhaus: ca. 2.000 m³
    Einfamilienhaus: ca. 3.600 m³

  • 2. Schritt

    Wählen Sie aus der Liste der Gas-Versorger in Ihrer Region den geeignetsten aus.

  • 3. Schritt

    Füllen Sie das Fromular mit den Angaben zu Ihrer Person sorgfältig aus.

  • 4. Schritt

    Überprüfen Sie Ihre Angaben und schicken Sie das ausgefüllte Formular ab. Fertig, alles Weitere übernimmt Ihr neuer Gas-Anbieter. Sie brauchen nicht selber zu kündigen.

EnergieversorgerWechsel - Ihre Einsparung zählt

Familie Sommer aus Braunschweig

"In Zeiten wie diesen, sind wir als junge Familie froh um jeden Betrag, den wir einsparen können, und der Wechsel des Gasversorgers war für uns eine einfache Möglichkein, Monat für Monat Kosten einzusparen, und das ganz ohne Einschränkngen oder Entbehrungen. Wir können diesen Schritt nur weiterempfehlen."

Birgit Winkler aus München

"Oftmals hörte ich die Spots im Radio, in denen gesagt wird, wie die Gas-Einnahmen meiner Stadtwerke den Kunden zugute kommen sollten. Dies habe ich geglaubt, bis der letzte Gaspreis-Aufschlag angekündigt wurde. Was soll das, ich lass mich doch nicht für blöd verkaufen und habe da gleich den Energie-Versorger gewechselt. Dank den Gas-Preis-Rechnen habe ich einfach einen Anbieter in meiner Umgebung ermitteln, bei dem ich jetzt ca. € 280.- pro Jahr spare."

Familie Schröder aus Fürth

"Als junge Familie sind wir froh um jede Sparmöglichkeit, besonders dann, wenn diese keinerlei Einschränkungen mit sich bringen. Für uns war der Gas-Versorger-Wechsel einfach und unkompliziert und dank dem neuen Energieversorger sparen wir jetzt ca. Euro 470.- pro Jahr "

Theresa Voigt aus Hamburg

"Mein Mann und ich haben viel zu lange mit dem Wechsel des Energieversorgers gewartet. Wenn wir gewusst hätten, wie leicht und unkompliziert der Umstieg ist, hätten wir schon lange gewechselt und uns mit dem gesparten Geld was Schöness gekauft"

Margret & Rolf Ludwig aus Reutlingen

"Wir waren für viele Jahre treue Kunden der Stadtwerke, doch die ständigen Preiserhöhungen waren unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt, zumal die Discounter die selben Dienstleistungen zu wesentlich günstigeren Preisen anbieten. Gerne haben wir den Gas-Anbieter gewechselt. Wir haben das Formular gleich online ausgefüllt und abgeschickt, den Rest hat der neue Anbieter übernommen."

Vera Kühn aus Göttingen

"Mein Mann und ich haben viel zu lange mit dem Wechsel des Gasanbieters zugewartet. Wenn wir gewusst hätten, wie einfach und sorgenfrei der Umstieg ist, hätten wir schon lange gewechselt und uns mit dem gesparten Geld was Nettes gekauft"

Gasanbietervergleich Bundesweit · Kaufempfehlung

Unser GasRechner bietet Ihnen die Gelegenheit, mit unsrem Tarifrechner, einen kostengünstigeren Versorger in Ihrer Region zu suchern. Haben Sie sich für einen Gasversorger festgelegt, so ist ein Gasversorger-Wechsel kostenlos und einfach. Viele Gas-Versorger offerieren Ihnen heute bereits die Möglichkeit, direkt online den Tarifwechsel einzuleiten. Hierzu füllen Sie einfach den Antrag aus und senden diesen zurück. Darüber hinaus können Sie sich von den einzelnen Energie-Versorgern zusätzliche Auskünfte anfordern, die Ihnen entweder per Post oder per Mail zugeschickt werden - ganz nach Ihren Wünschen.

Meisstens stehen die gewünschten Auskünfte auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Darin werden die Preise/Tarife noch einmal genau erklärt und zudem erhalten Sie ein Anmeldeformular, welches Sie bearbeiten können. Der von Ihnen ausgefüllte und an uns geschickte Antrag wird von uns an den jeweiligen Gas-Anbieter weitergeleitet. Alles weitere erfolgt dann ganz automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen. Die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter übernimmt der neue Gas-Versorger für Sie. Die Umstellungszeit kann von dem neuen Anbieter am besten eingeschätzt werden, daher sollten Sie als Konsument auf keinen Fall selber die Kündigung vornehmen. Somit kann ein reibungsloser Wechsel zugesichert werden.

Wie lange dauert ein Gas-Versorger-Wechsel?

Der Zeitraum bis zum endgültigen Wechsel ist je nach Gasanbieter unterschiedlich. Üblicherweise ergibt sich eine Dauer von sechs bis zehn Wochen. Der Wechsel erfolgt immer zum Monatsanfang. In der Regel ergibt sich für Sie als Konsument keine Änderung - auch ein neuer Gaszähler ist nicht notwendig. Die Gasversorgung findet nach wie vor durch den regionalen Gasanbieter statt, lediglich die Einspeisung in das Gesamtnetz wird von dem neuen Gas-Versorger vorgenommen. Hierfür bezahlt der neue Gas-Versorger eine Durchleitungsgebühr an den regionalen Netzbetreiber. Für Sie als Verbraucher ergibt sich nur eine Änderung: Sie erhalten die Rechnung von einem anderen Unternehmen. Der Nutzen liegt darin, dass diese Abrechnung nun wesentlich billiger ausfällt als Ihre bisherige.

Energieversorger Wechsel - Das größte Mißverständnis

Oftmals wird der Gasversorger-Wechsel von den Gas-Abnehmern vertagt, da diese fürchten, dass es während der Umstellung zu möglichen Ausfällen in der Gaslieferung kommen könnte. Generelle Unsicherheit herrscht auch in dem Falle, dass der Energie-Versorger seiner Pflicht nicht nachkommen könnte, beispielsweise bei einem Konkurs. Wird die Versoirgung in solchen Fällen einfach eingestellt und man sitzt im dunklen?

Ein klares "Nein !!" ist die Antwort auf diese Fragen!

Niemand muss befürchten eines Tages ohne Gas zu sein und auch dauerhafte Gasausfälle wird es nicht geben. Es ist wichtig, dass man sich vor Augen führen, dass mit einem Anbieterwechsel lediglich der Gas-Anbieter bestimmt wird, der den Gas in das örtliche Gasnetz einspeist. Die Gasversorgung erfolgt jedoch weiterhin über den örtlichen Gasanbieter. Zum Schutz der Konsumenten wurde das sogenannte Gasversorgungsgesetz eingeführt. Gemäss diesem unterliegen die örtlichen Energie-Versorger der Verpflichtung, die uneingeschränkte Gasversorgung zu gewährleisten. Dies gilt auch dann, wenn der neue Gas-Anbieter seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. In solchen Fällen spricht man von der Ersatzversorgungsphase, die sich über den Zeitraum von drei Monaten erstreckt. Grundsätzlich kann in diesem Zeit ein neuer Gas-Anbieter gewählt werden. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes entsteht ein automatisches Vertragsverhältnis, wenn kein neuer Versorger gewählt wurde.